Zweistufige Methode und latente Steuerlasten bestätigt
Das Bundesgericht hat in der Sache zur Ergänzung eines deutschen Scheidungsurteils die kantonale Ergänzungsentscheidung bestätigt. Siehe BGer vom 16.02.2026, 5A_844/2024 (zur Publikation vorgesehen). Kernpunkt: Für die Bemessung des nachehelichen Unterhalts gilt die zweistufig‑konkrete Methode. Ausgangs- und zugleich Obergrenze ist die bisherige Lebensführung. Verbessert sich das Einkommen eines Ehegatten nach der Trennung, trägt die […]