Identitätsmissbrauch und Betrug: keine Absorption
Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid BGer vom 30.06.2026, 6B_304/2026 (zur Publikation vorgesehen) klargestellt, dass Identitätsusurpation (Art. 179decies StGB) und Betrug (Art. 146 StGB) unterschiedliche Rechtsgüter schützen und daher nebeneinander strafbar sein können. Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin tätigte mehrere Onlinebestellungen unter fremden Identitäten, um Waren zu erhalten, ohne diese zu bezahlen. Dadurch wurden sowohl […]