Keine Analogie von Art.26/26bis OAI zur Unfallversicherung
Das Bundesgericht hat mit der Verfügung BGer vom 23.06.2026, 8C_254/2025 (zur Publikation vorgesehen) den kantonalen Entscheid aufgehoben und die Verfügung des Versicherers vom 9. September 2024 bestätigt. Kernaussage: Die analoge Anwendung von Art. 26 und Art. 26bis Abs. 3 OAI im Bereich der obligatorischen Unfallversicherung ist unzulässig. Das Gericht hielt fest, es liege […]