Obere Kantonsgerichte als Vergabebehörde keine Vorinstanz
Das Bundesgericht stellte in seiner Entscheidung BGer vom 04.05.2026, 2C_735/2025 (zur Publikation vorgesehen) klar, dass obere kantonale Gerichtsbehörden, wenn sie funktional als Vergabebehörde auftreten, keine Vorinstanzen im Sinne von Art. 86 BGG sind. Folgerung: Beschwerden gegen Beschaffungen solcher Behörden sind weder mit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten noch als Klage gemäss Art. 120 […]