Parkgebühren: Kein Strafschutz durch Art. 258 ZPO
Das Bundesgericht bestätigte den Freispruch des Beschwerdegegners und erklärt in der Leitsatzform, dass ein gerichtliches Verbot nach Art. 258 ZPO zwar grundsätzlich auch für Verwaltungsvermögen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft erlassen werden kann. Gleichzeitig hält das Gericht fest, dass die Einziehung oder Durchsetzung einer Parkgebühr nicht über das strafrechtliche Instrument des Art. 258 ZPO erfolgen […]