Polizeigewahrsam: Erniedrigung und Fotos ohne Rechtsgrundlage
Das Bundesgericht qualifiziert die polizeiliche Behandlung einer friedlichen Aktivistin in einer Gesamtwürdigung als erniedrigend und damit als Verstoss gegen Art. 3 EMRK sowie Art. 10 Abs. 3 BV. Eine rechtswidrige Fesselung genügt hierfür zwar nicht automatisch. Entscheidend war aber das Zusammenwirken mehrerer Umstände: Fesselung mit Kabelbindern, erzwungenes längeres Sitzen auf kaltem Garagenboden, fehlender […]