Kostenumlagerungen in Submissionen: Ausschluss nicht zwingend
Das Bundesgericht hat im Entscheid BGer vom 22.01.2026, 2C_207/2025 (zur Publikation vorgesehen) klargestellt, wann eine Vergabestelle bei festgestellten Kostenumlagerungen zum Ausschluss einer Anbieterin verpflichtet ist. Streitgegenstand war ein Submissionsverfahren des Universitätsspitals Zürich; die Beschwerdeführerin stand an zweiter Stelle, die Zuschlagsempfängerin hatte trotz Umlagerungen den Zuschlag erhalten. Grundsatz: Ein Ausschluss wegen Verletzung von Preisbildungsregeln […]