Keine Steuerbefreiung für Betreiber mit Energieverkauf
Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass eine kommunal gehaltene Gesellschaft, die neben der Abfallverbrennung auch unternehmerische Aktivitäten wie den Betrieb eines Fernwärmenetzes (Thermoréseau) sowie den Verkauf von Elektrizität, Biogas, Kompost oder Holzschnitzeln ausübt, die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach Art. 56 lit. g LIFD nicht mehr erfüllt. Die Kammer betont zwar, dass die drei […]