Restfinanzierung: Fr. 8.80/h bestätigt
Das Bundesgericht hat mit BGer vom 29.06.2026, 9C_710/2025 (zur Publikation vorgesehen) die Beschwerde einer zugelassenen Spitex-Organisation gegen die Änderung der Pflege- und Betreuungsverordnung des Kantons Glarus abgewiesen. Strittig war Art. 31 Abs. 3a PBV/GL, der den kantonalen Restfinanzierungsbeitrag für Grundpflege, die durch bei der Organisation angestellte Bezugspersonen erbracht wird, auf Fr. 8.80 pro […]