Freiwilliger Klinikeintritt vs fürsorgerische Unterbringung
Das Bundesgericht stellt klar: Ein freiwilliger Klinikeintritt steht einer fürsorgerischen Unterbringung nur entgegen, wenn die urteilsfähige Person ihre Zustimmung aus freier, unverfälschter Überzeugung erklärt und dadurch die akute Gefahr wirklich hinreichend abgewendet wird. Entscheidend ist, ob die Einwilligung nicht bloss aus (vermeintlicher) Alternativlosigkeit oder unter dem Eindruck einer angedrohten Zwangsmassnahme erfolgte. Im entschiedenen […]