Fluglärm: Keine Abtretung ohne Bedingungseintritt
Das Bundesgericht bestätigt im Enteignungsverfahren wegen Fluglärms zweierlei: Die ursprüngliche Grundeigentümerschaft blieb trotz Grundstückverkaufs anspruchsberechtigt; zudem durfte ihre Parteientschädigung nicht derart knapp bemessen werden. Die Käuferin eines während des hängigen Schätzungsverfahrens veräusserten Grundstücks erfüllt das Erfordernis der Unvorhersehbarkeit nicht und kann daher keinen eigenen nachbarrechtlichen Enteignungsanspruch geltend machen. Sie könnte einzig einen ihr […]