Keine generelle Geheimhaltung von Amtshilfe-Kontaktdaten
Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 18. Juni 2026 klargestellt, dass das DBA CH-DE keine pauschale Verpflichtung zur Geheimhaltung der Kontaktdaten der ersuchenden Behörde oder der Namen und Kontaktdaten ihrer Mitarbeitenden begründet. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hatte eine solche generelle Schwärzung verlangt; das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Entscheidend ist: Art. 27 Abs. […]