Kündigung Lehrvertrag wegen fehlender Eignung bestätigt
Der Bundesgerichtsentscheid BGer vom 19.05.2026, 4A_514/2025 (zur Publikation vorgesehen) bestätigt, dass ein Lehrvertrag nach Art. 346 Abs. 2 OR auch ohne Verschulden der Lernenden aufgelöst werden kann, wenn die Ausbildungsziele wegen mangelnder fachlicher oder intellektueller Eignung nicht mehr erreichbar sind. Die Arbeitgeberin musste nicht beweisen schuldhaftes Verhalten der Lernenden; entscheidend war, dass trotz […]