Zugang zu internen Untersuchungsberichten eingeschränkt
Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid BGer vom 16.06.2026, 4A_504/2025 (zur Publikation vorgesehen) klargestellt, dass der Anspruch nach Art. 25 LPD nicht ohne Weiteres zur Herausgabe eines internen Untersuchungsberichts führt, wenn dieser personenbezogene Daten Dritter enthält. Wesentliche Leitsätze: Der Zugang kann auf jene Teile beschränkt werden, die tatsächlich personenbezogene Daten der anfragenden Person […]