Ausschluss durch Tagesbetreuungsnetzwerk als Verwaltungsentscheidung
Das Bundesgericht bestätigt, dass vorschulische und schulergänzende Betreuung im Kanton Waadt eine öffentliche Aufgabe ist und den anerkannten Tagesbetreuungsnetzwerken übertragen wird. Aus dieser Rechtslage folgt, dass Netzwerke über eine implizite Entscheidungsbefugnis verfügen, Kinder aus ihren Strukturen auszuschliessen, sofern dies für die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe notwendig ist. Ein solcher Ausschluss kann sich als […]