Gewinnablieferungen: Netznutzungsentgelt statt Energietarif
Das Bundesgericht hat in der Sache um die Elektrizitätstarife 2009/2010 entschieden, dass kommunale Gewinnablieferungen, die den bundesechtlich regulierten Gewinn übersteigen und keinen direkten sachlichen Bezug zur Energieproduktion aufweisen, nicht dem Energietarif zuzurechnen sind, sondern im Netznutzungsentgelt auszuweisen sind. Damit setzte es die Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Netznutzungstarif, Energietarif und Abgaben/Leistungen an Gemeinwesen klar […]